Transparenz

Kosten & Abrechnung

Ein Überblick über Abrechnungswege und Honorar

Privatpraxis

Meine Praxis ist eine privatärztliche Praxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Abrechnungswege

  • Privat versichert — Die Rechnung wird von Ihnen direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht.
  • Beihilfeberechtigt — Die Rechnung kann bei der zuständigen Beihilfestelle und im zweiten Schritt bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
  • Selbstzahler — Direkte Rechnungsstellung ohne Umweg über eine Versicherung.
  • Gesetzlich versichert (GKV) — Eine Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht gegeben.
    Eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren ist in Hamburg in seltenen Fällen möglich; die Kosten werden zunächst privat beglichen und können anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese Möglichkeit ist bitte von Ihnen vor Behandlungsbeginn zu prüfen und sollte schriftlich bestätigt sein, bevor wir mit der Behandlung beginnen.

Honorar

Das Honorar für therapeutische Leistungen berechnet sich ab der ersten Sitzung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 Minuten betragen in der Regel zwischen 100 und 167 €.

In Einzelfällen können nach vorheriger Absprache — abhängig u. a. vom Schweregrad der Erkrankung und der Qualifikation des Therapeuten — auch höhere Honorare berechnet werden. Für Leistungen wie Befundberichte, neuropsychologische Testungen u. Ä. können zusätzliche Kosten entstehen.

Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise; in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.

Die Kostenübernahme für Online-Termine wird von privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht anders behandelt als Termine vor Ort.

Für die ersten 5 Termine („probatorische Sitzungen") ist im Regelfall keine Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung notwendig. Ab der 6. Sitzung ist in vielen Fällen eine Antragstellung beim Kostenträger erforderlich, was wir gerne für Sie übernehmen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen Ihr individueller Versicherungsvertrag vorsieht, rufen Sie am besten vorher bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe an.

Fragen zur Abrechnung?

Gerne kläre ich offene Fragen zu Honorar und Kostenübernahme mit Ihnen persönlich.

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